Unsere Genossenschaft ist:
- ökologisch: Wir konzentrieren uns auf nachhaltige energieproduktive Geschäftsfelder.
- demokratisch: Jedes Mitglied hat eine Stimme und entscheidet in der Generalversammlung mit.
- profitabel: Unsere Projekte erwirtschaften kontinuierlich eine sehr gute Rendite.
- flexibel: Die Satzung lässt viel Gestaltungsfreiheit zu. Unsere Mitglieder können unkompliziert ein- und austreten (ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertung), Anteile können zugekauft und zurückgegeben werden
- risikoarm: Die Haftung ist auf die Anteile begrenzt; die Wirtschaftsführung wird durch den Genossenschaftsverband geprüft; eine eingetragene Genossenschaft (eG) ist auf Grund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Verband die insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland; Gemeinden sind beteiligt; mehrere Anlagen stabilisieren das Ergebnis.
- solidarisch: Jedes Mitglied sieht nicht nur auf seinen individuellen Vorteil, sondern auch auf die Sicherung und den Erhalt der Genossenschaft als Ganzes. Ehrenamtliches Engagement und die Aufnahme auch kapitalschwächerer Mitglieder sind Ausdruck hiervon.
- glaubwürdig: Informationen werden zeitnah und transparent nach innen und außen kommuniziert.
- offen: Auch Mitglieder aus anderen Gemeinden sind willkommen. Das gilt auch für Gemeinden, Zweckverbände, Vereine und Unternehmen.
Vorteile für unsere Mitglieder:
- Sie können auch mit wenig Geld in erneuerbare Energien investieren.
- Sie können mitbestimmen und genau verfolgen, was mit ihrem Geld geschieht.
- Sie können aktiv Aufgaben in der Genossenschaft übernehmen und sich damit persönlich einbringen.
- Sie können ehrenamtlich Aufgaben in der Genossenschaft übernehmen und damit die Kosten verringern.
Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?
Die eG ist eine juristische Person. Sie hat drei Organe:
- Die Generalversammlung aller Mitglieder: Diese beschließt grundlegende Dinge wie z.B. die Satzung, Prüfungsberichte, Verwendung des Jahresüberschusses und sie wählt den Aufsichtsrat.
- Den Aufsichtsrat: Er wählt den Vorstand und überwacht dessen ordnungsgemäße Arbeit.
- Den Vorstand: Er führt die laufenden Geschäfte der Genossenschaft und berichtet dem Aufsichtsrat.
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates müssen selbst Mitglieder der Genossenschaft sein.
Eingetragene Genossenschaften unterliegen dem Genossenschaftsgesetz und werden vom Genossenschaftsverband geprüft.