Liebe Mitglieder,
im Rahmen der letztjährigen Generalversammlung haben wir gemeinsam beschlossen, das Geschäftsfeld „Wasserstofferzeugung“ in unsere Satzung aufzunehmen. Nun konkretisieren sich die Anzeichen, dass wir uns innerhalb der kommenden zwei Monate – im Verbund mit zwei anderen Genossenschaften – an dem bereits damals genannten Wasserstoffprojekt „HyBayern“ und der dazu entstehenden Projektgesellschaft Hy2B Wasserstoff GmbH finanziell beteiligen können. Aufgebaut werden die Produktionsanlagen in der Marktgemeinde Pfeffenhausen, welche gemäß Ankündung von Ministerpräsident Söder vom 02.09.2021 einen von vier Standorten des neuen nationalen Wasserstoffzentrums bekommen wird. Inhaltlich geht es bei diesem Vorhaben um die Erzeugung von grünem Wasserstoff für die Versorgung von öffentlichen Buslinien in den Landkreisen München und Ebersberg. Darüber wurde schon mehrfach in der Presse berichtet und wir haben nachfolgend für Sie verschiedene Links, eine Präsentation, sowie auch FAQs zu Ihrer Information bereitgestellt:
Bayerische Staatsregierung – Pfeffenhausen wird Nationales Wasserstoffzentrum – Bayern ist bundesweiter Taktgeber für die H2-Wirtschaft
MR Plan – Konzept des Wasserstoff Technologie-Anwenderzentrums erhält Zuschlag
SZ – 02.09.2021 – Pfeffenhausen wird Standort für nationales Wasserstoffzentrum
BR24 – Pfeffenhausen bekommt nationales Wasserstoffzentrum
H2.B – Innovations- und Technologiezentrums Wasserstoff (ITZ) kommt nach Pfeffenhausen, Chemnitz und Duisburg
H2.B – Zentrum Wasserstoff Bayern
TÜV Süd – Pfeffenhausen erhält Zuschlag
Hynergy – Bayerische Bewerbung um ein nationales Wasserstoffzentrum (WTAZ) erfolgreich
Präsentation „HyBayern“
2 neue Präsentationen von den Wasserstofftagen in Pfeffenhausen am 21./ 22.10.2021:
Hynergy – Grüner Wasserstoff – Herkunft und Notwendigkeit
HY2B – Wasserstoffzentrum Pfeffenhausen
Die BEU plant, sich für mind. 10 Jahre an der Gesellschaft zu beteiligen und für die Finanzierung der anstehenden Investitionen einen Betrag von bis zu € 500.000,– einzubringen.
Wie sind die Konditionen?
• Geldabruf durch die BEU: voraussichtlich im Zeitraum Oktober 2021 bis Januar 2022
• Tranchenhöhe: wahlweise € 5.000,– oder € 10.000,– je Mitglied
• Zinssatz: 2,0 %
• Laufzeit: 72 Monate, davon die ersten 36 Monate tilgungsfrei ab Darlehensabruf
• Tilgung: flexible Sondertilgungsmöglichkeit mit 3-Monats-Frist für die BEU ab dem 37. Monat
Formular Interessensbekundung
FAQs – Häufig gestellte Fragen zum qualifizierten Nachrangdarlehen
Wichtige rechtliche Hinweise
„Qualifizierter Nachrang“ bedeutet, dass der Darlehensgeber (hier: unsere Mitglieder) im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers (hier: die BEU) hinter die Forderung sonstiger Gläubiger zurücktritt. Allerdings steht das qualifizierte Nachrangdarlehen bei einer Insolvenz im Erfüllungsanspruch noch vor den Geschäftsanteilen. Wie beim Geschäftsanteil kann auch ein qualifiziertes Nachrangdarlehen im Extremfall zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Das qualifizierte Nachrangdarlehen wird der Genossenschaft projektbezogen gewährt, ist aber bezüglich des Zins- und Tilgungsanspruchs nicht an den konkreten Projekterfolg, sondern an die Zahlungsfähigkeit der BEU in ihrer Gesamtheit gebunden.